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   BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97   

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https://dejure.org/1999,9603
BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97 (https://dejure.org/1999,9603)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1999 - 2 BvR 512/97 (https://dejure.org/1999,9603)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1999 - 2 BvR 512/97 (https://dejure.org/1999,9603)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführerin wegen der Versäumung der Frist zur substantiierten Begründung der Verfassungsbeschwerde durch Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und weiterer Anlagen (vgl. BVerfGE 88, 40 [45]) gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls deshalb nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    Gegen diese das Urteil auch selbständig tragende Erwägung, die sich jedenfalls noch innerhalb des den Fachgerichten offenstehenden Wertungsrahmens hält (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]), hat die Verfassungsbeschwerde keine Einwendungen vorgebracht.
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    Denn die Beschwerdeführerin hat sich dadurch, daß ihr Bevollmächtigter nach Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen den Einzelrichter das Gericht verließ, ohne den weiteren Gang des Verfahrens abzuwarten, obwohl ihm bereits bekannt war, daß noch am selben Tage ein Ersatzrichter tätig werden würde, in ihr zuzurechnender Weise selbst die Möglichkeit zu weiterem Vorbringen vor einer abschließenden Entscheidung über ihre Klage abgeschnitten (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 28, 10 [14]; 79, 80 [83 f.]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    Denn die Beschwerdeführerin hat sich dadurch, daß ihr Bevollmächtigter nach Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen den Einzelrichter das Gericht verließ, ohne den weiteren Gang des Verfahrens abzuwarten, obwohl ihm bereits bekannt war, daß noch am selben Tage ein Ersatzrichter tätig werden würde, in ihr zuzurechnender Weise selbst die Möglichkeit zu weiterem Vorbringen vor einer abschließenden Entscheidung über ihre Klage abgeschnitten (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 28, 10 [14]; 79, 80 [83 f.]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    Denn die Beschwerdeführerin hat sich dadurch, daß ihr Bevollmächtigter nach Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen den Einzelrichter das Gericht verließ, ohne den weiteren Gang des Verfahrens abzuwarten, obwohl ihm bereits bekannt war, daß noch am selben Tage ein Ersatzrichter tätig werden würde, in ihr zuzurechnender Weise selbst die Möglichkeit zu weiterem Vorbringen vor einer abschließenden Entscheidung über ihre Klage abgeschnitten (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 28, 10 [14]; 79, 80 [83 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1999 - 2 BvR 512/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der türkischen Staatsangehörigen S ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Meinolf Weber und Kollegen, Heisstraße 18, Münster - gegen a) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.
  • VG Greifswald, 19.07.2018 - 6 A 2292/16

    Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien ersetzt nicht fehlende Lehrbefähigung

    Aufgrund der Gewaltenteilung aus Art. 20 Abs. 2 GG bleibt es nämlich dem Ermessen des Normgebers überlassen, wie er die aus der Verfassungswidrigkeit resultierende Lücke schließt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. März 1999 - 2 BvR 512/97).
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